Bund und Land werden finanziell Soforthilfe in Höhe von mindestens 400 Mio. € leisten. Die Soforthilfe wird zentral über das Land NRW ausgezahlt. Soforthilfe Land NRW
Die Soforthilfe von Bund und Land werden unbürokratisch und schnell für von der Unwetterkatastrophe vom 14. / 15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Landwirte und Kommunen in Höhe von 400 Millionen Euro bereitgestellt.
Hier kommen Sie als betroffene Bürgerinnen und Bürger direkt zum Antrag:
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
Antrag für Unternehmer
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene gewerbliche Betriebe und freie Berufe (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
- Ausfüllhilfen
Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Antrag auf Soforthilfe für betroffene Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe (PDF)
- Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen (PDF)
- Fragen und Antworten
- Ausfüllhilfen
Hilfe für Kommunen
Steuerliche Erleichterungen
- Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Dadurch gewährt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen steuerliche Entlastungen.
- Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
- Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau.
- Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
- Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden.
- Die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind auf der Website der Finanzverwaltung www.finanzverwaltung.nrw.de abrufbar.
- Zusätzlich sind die Finanzämter angehalten, die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen zu ermöglichen.
- Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
- Weitere Informationen gibt es unter: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/katastrophenerlass-kraft-gesetzt-finanzverwaltung-nordrhein-westfalen-gewaehrt?fbclid=IwAR38_sfejNjOM7upk3GA5oYALSZxm17aBpIPax6O21Y1h5hXZx-JmDbowh4
Erreichbarkeit meines Büros
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Melden Sie sich bitte bei mir. Mein Team und ich stehen Ihnen zur Seite.
- Das Wahlkreisbüro in der Rathausstraße in Stolberg kann derzeit nicht besucht werden.
- Telefonisch sind wir jedoch über die Stolberger Büronummer 02402/1022311 und in meinem Wahlkreisbüro in Alsdorf unter 02404/9039372 erreichbar.
- Erreichbarkeit per E-Mail: claudia.moll.wk@nullbundestag.de oder claudia.moll@nullbundestag.de